Gesundwerdpraxis Zuzwil

Medizinische Kontollunteruchungen

- oder auch Fahreignungstest genannt

Haben Sie eine Aufforderung vom Strassenverkehrsamt zur medizinischen Kontrolluntersuchung erhalten?

Ich bin berechtigt den Fahreignungstest der Stufe 1 und Stufe 2 durchzuführen.

Pflicht für Sufe 1

  • ab dem 75. Lebensjahr alle 2 Jahre für Inhaber der Fahrscheinkategorien:
  • A, A1
  • B, B1
  • D1 bis 3,5t (Code 106)
  • F
  • G
  • M

Pflicht für Stufe 2

Bewerber um den Führerausweis der Kategorien:

  • C, C1
  • D, D1
  • Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT)

Inhaber der Kategorien C, C1, D, D1 und bei berufsmässigen Personentransport

  • bis zum 50. Lebensjahr alle 5 Jahre
  • ab dem 50. bis zum 75. Lebensjahr alle 3 Jahre
  • ab dem 75. Lebensjahr alle 2 Jahre

Die Kosten der Untersuchung sind in bar zu entrichten.