Verkehrsmedizinische Kontollunteruchungen
- oder auch Fahreignungstest genannt
Haben Sie eine Aufforderung vom Strassenverkehrsamt zur medizinischen Kontrolluntersuchung erhalten?
Ich bin berechtigt den Fahreignungstest der Stufe 1 und Stufe 2 durchzuführen.
Pflicht für Sufe 1
- ab dem 75. Lebensjahr alle 2 Jahre für Inhaber der Fahrscheinkategorien:
- A, A1
- B, B1
- D1 bis 3,5t (Code 106)
- F
- G
- M
Pflicht für Stufe 2
Bewerber um den Führerausweis der Kategorien:
- C, C1
- D, D1
- Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT)
Inhaber der Kategorien C, C1, D, D1 und bei berufsmässigen Personentransport
- bis zum 50. Lebensjahr alle 5 Jahre
- ab dem 50. bis zum 75. Lebensjahr alle 3 Jahre
- ab dem 75. Lebensjahr alle 2 Jahre
Die Kosten der Untersuchung sind in bar zu entrichten.
Ab einem Alter von 50Jahren muss zum Untersuchungstermin zwingend folgendes Vorliegen:
- Diagnoseliste vom Hausarzt
- Medikamentenplan
Ohne diese Unterlagen kann die Untersuchung nicht durchgeführt werden. Das Erscheinen zum Termin ohne die geforderten Unterlagen gilt als versäumter Termin und wird als solcher in Rechnung gestellt.